BRANDSCHUTZSCHULUNG - AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass in jedem Betrieb mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen geschult sind 10 ArbSchG). Je mehr Mitarbeiter unterwiesen werden, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten. Die 5%-Marke ist eine Untergrenze, je nach Gefährdungsbeurteilung ist u.U. auch eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern erforderlich. Die vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern muss zu jedem Zeitpunkt anwesend sein. Der Arbeitgeber muss also bei der Bestellung von Brandschutzhelfern auch Zeiten der Abwesenheit z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Brandschutzschulung nach 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderung (etwa bei einer Änderung der Brandschutzordnung) kann auch eine frühere Wiederholung angezeigt sein. AUFGABEN DER BRANDSCHUTZHELFER Die Aufgaben der Brandschutzhelfer sind in ASR A 2.2 und DGUV-Information 205-023 geregelt. Dazu zählen: Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen Menschenrettung Bekämpfung von Entstehungsbränden Kontrolle und Bedienung der Brandschutzeinrichtungen Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
ex bRand. BRANDSCHUTZTECHNIK
SCHULUNG UND BRANDSCHUTZCHECK VOM PROFI Ein Brand kann hohe Kosten, Folgeschäden und Ausfallzeiten verursachen. Durch eine Brandschutzschulung- / Unterweisung können Sie dieses Risiko entscheidend vermindern. Bei bRand.ex erhalten Sie im Rahmen einer Brandschutzschulung außerdem einen kostenlosen Brandschutzcheck nach den neuesten Brandschutz-Richtlinien. So können Sie Schwachstellen erkennen und vermeiden unnötige Folgeschäden. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter eine Brandschutzschulung teilnehmen möchten, oder Informationen über die gesetzlichen Vorgaben benötigen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin. Wir beraten Sie gern.
Inhalte der BrandschutzUNTERWEISUNG Im Vordergrund einer Brandschutzunterweisung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann. In der Brandschutzunterweisung werden daher sowohl theoretische Kenntnisse vermittelt, als auch der Umgang mit Feuerlöschern im Rahmen einer praktischen Übung vermittelt. Die Schulung vermittelt Kenntnisse zu Verhalten im Brandfall Brandschutzordnung Löschen brandschutztechnische Einrichtungen Rettungswege Handhabung von Löschgeräten mit praktischer Übung